ein Gastbeitrag von Dieter Stüdemann
Dieser Grenzstreit hat offenbar schon viele Jahre lang bestanden. Eine Urkunde bezeugt, dass zwischen dem kurmainzischen Flecken Ober-Mörlen und Nieder-Mörlen einerseits und dem hanauischen Gebiet Nauheim andererseits schon seit über 100 Jahren um den Verlauf der Grenze gestritten wurde. So wurde eine Grenzkommission mit neun Bevollmächtigten (drei aus jeder Ortschaft) gebildet, die die Grenze im einzelnen genau festgelegt und ausgesteint haben.
Im Bad Nauheimer Stadtwald findet man heute noch zehn der ursprünglich 34 Basaltsteine. Sie waren Teil der gesamten Grenze zwischen diesen beiden Gebieten und erhielten deswegen, neben der fortlaufenden Nummer am Fuß, am Kopf eine gesonderte Nummer für jeden der 34 im Jahre 1711/12 gesetzten Steine.
Die Feldgeschworenen unterschrieben im März 1712 das Protokoll der Grenzsteinsetzung. Der langjährige Streit fand somit sein Ende. Die hoheitliche Grenze von damals ist die heute noch gültige Gemarkungsgrenze zwischen Bad Nauheim und Nieder-/Ober-Mörlen.
Grenzstein mit gesonderter, fortlaufender Nummer am Kopf:
Nach Südosten zeigt der Grenzstein das Wappen der Grafschaft Hanau mit der Jahreszahl 1711:
Nach Nordwesten ist das Mainzer Rad mit dem Kurhut und der laufenden Nummer des Steins deutlich zu erkennen:
Manche Grenzsteine sind im Laufe der Jahrhunderte fast ganz im Erdboden versunken: